Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO)

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EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO)

Diese Verordnung enthält dafür harmonisierte Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU. Die derzeitigen harmonisierten Vorschriften zielen darauf ab, die Leistungsfähigkeit von Bauprodukten hinsichtlich ihrer wesentlichen Eigenschaften zu messen, etwa in Bezug auf Brandverhalten, Wärmeleitung oder Schalldämmung.
Der derzeitige Rechtsrahmen enthält auch harmonisierte Vorschriften für die CE-Kennzeichnung dieser Produkte. Dadurch wird sichergestellt, dass Fachleuten, Behörden und Verbrauchern und Verbraucherinnen zuverlässige Informationen zur Verfügung stehen, damit sie die Leistung von Produkten verschiedener Hersteller in verschiedenen Ländern vergleichen können. Die Mitgliedstaaten sind für die Festlegung der Sicherheits-, Umwelt- und Energieanforderungen im Hoch- und Tiefbau verantwortlich.
Betroffene Produkte, Marktteilnehmer und Anforderungen an wesentliche Produktleistungen wie Standfestigkeit, Brandbeständigkeit, Hygiene usw. werden weitgehend erweitert.

Ziele

Beseitigung von Hindernissen für den technischen Handel mit Bauprodukten Sicherstellung der freien Vermarktung von Bauprodukten auf dem Binnenmarkt

Direkt betroffen sind:


Hersteller von Bauprodukten

Importeure von Bauprodukten

Händler, die Bauprodukte anbieten

Grundlegende Anforderungen an Bauwerke

  • Strukturelle Integrität von Bauwerken
  • Brandsicherheit von Bauwerken
  • Schutz vor nachteiligen Auswirkungen auf Hygiene und Gesundheit im Zusammenhang mit Bauarbeiten
  • Sicherheit und Zugänglichkeit von Bauarbeiten Arbeiten
  • Widerstandsfähigkeit gegen Schalldurchgang und akustische Eigenschaften von Bauwerke
  • Energiewirksamkeit und thermische Leistung von Bauwerken
  • Emissionen in die Außenumgebung von Bauwerken Bauarbeiten
  • Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen bei Bauwerke

Checkliste

Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass Bauprodukte mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.
Importeure und Händler sind dafür verantwortlich, dass die entsprechenden Unterlagen, Anweisungen und Sicherheitshinweise beigefügt werden.
Händler müssen dafür sorgen, dass Hersteller und Importeure ihren Verpflichtungen nach der Bauproduktenrichtlinie nachkommen.